Die nachstehenden, allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden auf jede Lieferung Anwendung, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Allgemeine Bedingungen:

1. Angebot und Annahme.

1.1. Wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, werden alle Aufträge zu den am Liefertag gültigen Preisen sowie preismäßig als liefermäßig vorbehaltlich Streiks, Lockout
und andere Verhältnisse vgl. unten vorgemerkt.

1.2. Wenn nicht anderes vereinbart ist, ist ein Angebot nur verbindlich, falls der Kunde dieses Angebot binnen 10 Tagen nach der Datierung des Angebots angenommen hat.

1.3. Falls eine etwaige Auftragsbestätigung vom Auftrag/von der Annahme des Kunden abweicht, und der Kunde diese Änderungen nicht annehmen kann, hat der Kunde dies binnen
8 Tagen Reparo ApS mitzuteilen.

2. Technische Auskünfte und Produktinformationen.

2.1. Alle Auskünfte in Broschüren, Katalogen, Preislisten usw. über Gewicht, Dimensionen, Kapazität, Leistungsfähigkeit und weitere technische Daten sind ungefähr und nur
verbindlich in dem Ausmaß, dass der Vertrag ausdrücklich auf sie verweist. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, und Vorbehalte werden bezüglich etwaiger Druckfehler und etwaiger Preis- und Lohnerhöhungen gemacht.

2.2. Für Produkte, die Ihrer Art gemäß besondere Dokumentation im Hinblick auf Montage, Ingangsetzung, Betrieb und Wartung bedürfen, wird Reparo ApS kostenlos den Kunde
mit solcher Dokumentation spätestens bei der Lieferung des Produkts versorgen, soweit es möglich ist. Alle anderen Zeichnungen und technischen Dokument, die dem Kunden
überlassen würde, gehören Reparo ApS und dürfen nicht ohne die Annahme der Reparo ApS für anderes als den Zweck der Übergabe verwandt werden. Das Material darf somit auch
nicht kopiert, dem Dritten übergeben oder auf andere Weise zur Kenntnis des Dritten gelangt werden.

3. Konstruktionsänderungen.

3.1. Reparo ApS behält sich das Recht vor, vor der Lieferung und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden, solche Änderungen der Konstruktion, Ausführung u.a.m. durchzuführen,
die Reparo ApS für notwendig halten würde. Solche Änderungen berechtigen nur den Kunden, den Kauf zu wandeln, falls er eine bestimmte Konstruktion, Ausführung u.a.m. als eine
Voraussetzung des Kaufs beweisen kann. Durchgeführte Änderungen und daraus veranlasste Wandelung des Kaufs berechtigen den Kunden zu keinen Schadenersatz.

3.2. Konfigurationsleistungen, die nach den Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden auszuführen sind, und mit den Richtlinien des Herstellers oder der Reparo ApS
nicht übereinstimmen, werden nur auf Verantwortung des Kunden ausgeführt.

4. Preise.

4.1. Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und Zoll aber ausschließlich Mehrwertsteuer und etwaiger anderer Staatssteuer, falls nicht anderes
schriftlich vereinbart ist.

4.2. Falls anderes nicht vereinbart ist, sind alle Preise ab Werk angegeben, und die Frachtkosten werden somit vom Kunden getragen.

4.3. Bei der Lieferung von Dienstleistungen an die Adresse des Kunden und an andere vom Kunden angewiesenen Adressen wird dem Kunden den Transport nach einer solchen
Adresse in Rechnung gestellt.

4.4. Bei Änderungen der Wechselkurse, der Einkaufspreise, des Zolls, der Frachtsätze und weiterer Verhältnisse, auf die Reparo ApS keinen Einfluss hat, ist Reparo ApS bis zum
Stattfinden der Lieferung dazu berechtigt, die Preise dementsprechend zu ändern.

5. Zahlung.

5.1. Die Zahlungsbedingungen der Reparo ApS sind wie auf der Rechnung angegeben, so dass der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig ist.
Falls der Kunde den fälligen Betrag nicht rechtzeitig zahlt, und die Verspätung nicht auf Reparo ApS zurückzuführen ist, ist Reparo ApS dazu berechtigt, vom Fälligkeitstag Verzugszinsen
von 2 % für jeden angefangenen Monat zu berechnen.

6. Lieferung.

6.1. Falls nicht anderes schriftlich vereinbart ist, sind die angegebenen Lieferzeiten nach bestem Ermessen.

6.2. Falls Reparo ApS zu der Schlussfolgerung kommt, dass sich die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten lässt, oder dass eine Verspätung für wahrscheinlich gehalten werden muss,
wird der Kunde eine schriftliche Mitteilung darüber sowie – soweit dies möglich ist – eine erwartete Lieferzeit erhalten. Falls sich Reparo ApS außerstande sieht, die verkauften Produkte
gemäß der vereinbarten Lieferzeit oder gemäß einer laut dem vorhergehenden Punkt verlängerten Lieferzeit liefern zu können, ist der Kunde zur Wandelung des Kaufs berechtigt,
es sei denn, die Verspätung ist unwesentlich.

6.3. Reparo ApS’s Haftung für durch den Kunden erlittene Verluste wegen Verspätung oder fehlender Lieferung kann nie 10 % des Teils des vereinbarten Kaufpreises übersteigen,
der den Teil der Lieferung umfasst, für welchen der Vertrag aufgehoben wird.

6.4. Ist die Verspätung seitens der Reparo ApS auf Verhältnisse der höheren Gewalt vgl. unten zurückzuführen, ist der Kunde zu keiner Vergütung berechtigt, sondern nur zur
Aufhebung des Vertrags.
Die oben erwähnte beschränkte Haftung der Reparo ApS ist jedoch nicht gültig, falls Reparo ApS grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.

6.5. Falls der Kunde es unterlässt, das gekaufte Gut am vereinbarten Tag anzunehmen, ist er dessen ungeachtet verpflichtet, jede von der Lieferung bedingte Zahlung zu leisten,
als hätte die Lieferung stattgefunden. Reparo ApS wird dafür sorgen, dass das gekaufte Gut auf Rechnung und Gefahr des Kunden aufbewahrt werden, und Reparo ApS hat auf
Verlangen des Kunden das gekaufte Gut zu versichern.

6.6. Reparo ApS kann schriftlich den Kunden zur Annahme des gekauften Guts innerhalb einer angemessenen Frist auffordern, und falls der Kunde dies unterlässt, ist Reparo ApS
durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zur Aufhebung des Vertrags berechtigt, und Reparo ApS ist dann dazu berechtigt, einen Schadenersatzanspruch wegen der Nichterfüllung
durch den Kunden geltend zu machen.

7. Gefahrübergang.

7.1. Wenn nicht anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung als ab Werk verkauft.

7.2. Die Gefahr des gekauften Guts geht auf den Käufer mit seiner Annahme von dem über. Bei Transport durch den Frachtführer der Reparo ApS geht die Gefahr des gekauften Guts
bei der Annahme des Kunden am Bestimmungsort über, da Reparo ApS für die Versicherung des Transports sorgt. Bei der Abholung des gekauften Guts durch den Kunden an der
Adresse der Reparo ApS oder bei Transport durch den eigenen Frachtführer des Kunden geht die Gefahr bei der Annahme des gekauften Guts auf der Adresse der Reparo ApS über.

8. Haftungsbefreiung – höhere Gewalt.

8.1. Folgende Verhältnisse haben Haftungsbefreiung zur Folge, wenn sie nach dem Abschluss des Vertrags eintreten, und seine Erfüllung verhindern: Arbeitskonflikte, Streiks, Lockout
und andere Verhältnisse, auf die die Parteien keinen Einfluss gehabt haben, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilisierung oder unvorhergesehene Militäreinberufung entsprechenden Ausmaßes,
Sabotage oder Terrorhandlungen, Devisenbeschränkungen, Beschlagnahme, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Einschränkungen
von Antriebsmitteln und Mängel bei Lieferungen durch Zulieferer oder Verspätung solcher Lieferungen, die auf einige in diesem Punkt erwähnte Verhältnisse zurückzuführen sind.

8.2. Die Partei, die es wünscht, sich auf einige der oben erwähnten Verhältnisse zu berufen, hat der anderen Partei unverzüglich schriftlich das Entstehen oder Aufhören
der Ereignisse mitzuteilen.

8.3. Beide Parteien sind bei schriftlicher Mitteilung an die andere Partei zur Aufhebung des Vertrags berechtigt, wenn seine Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist wegen
einiger der in diesem Punkt erwähnten Verhältnisse unmöglich wird.

9. Eigentumsvorbehalt.

9.1. Reparo ApS behält sich das Eigentum an dem verkauften Gut vor, bis die Zahlung erfolgt hat, und kann Versicherung des verkauften Guts auf Rechnung und Gefahr
des Kunden verlangen.

10. Gewährleistung.

10.1. Was fabrikneue Produkte betrifft, ist Reparo ApS dazu verpflichtet, in einem Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Monaten nach der Lieferung unverzüglich Nachlieferung oder
Reparatur nach eigener Wahl vorzunehmen, wenn bei der Lieferung Mängel vorliegen, die auf Konstruktion, Materialherstellung oder irrige Installation seitens der Reparo ApS
zurückzuführen sind. Die Reklamationsfrist von 24 Monaten gemäß dem dänischen Kaufgesetz ist im vorliegenden Vertrag abdingbar. Für Reparatur wird eine Gewähr
von 3 Monaten geleistet. Für gebrauchte Ersatzteile und Austauschersatzteile wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, anderes ist vereinbart.

10.2. Die Abhilfe erfasst keine Fälle, in denen Mängel darauf zurückzuführen sind, dass die Lieferung nicht gepflegt und gemäß den Vorschriften der Reparo ApS oder des
Herstellers verwandt worden ist, irrigen oder unzweckmäßigen Gebrauch, durchgeführte Änderungen oder technische Eingriffe ohne schriftliche Zustimmung der Reparo ApS
oder außergewöhnliche klimatische Einflüsse.

10.3. Verschleißteile sind vom Abhilferecht ausgeschlossen. Kosten der Montage und Demontage sind vom Abhilferecht ausgeschlossen.

10.4. Falls es notwendig ist, die Abhilfe in der Werkstatt der Reparo ApS durchzuführen, ist der Kunde auf eigene Rechnung dazu verpflichtet, das Produkt zur Reparatur einzuschicken.
Nach der Reparatur wird das Produkt auf die Rechnung und Gefahr der Reparo ApS an den Kunden geschickt oder geliefert, was auch bei Übersendung von Lieferungen an den Kunden
oder Teilen in Form von Neulieferung gilt.

10.5. Mangelhafte gemäß dem Vorstehenden ausgetauschte Teile ist der Reparo ApS zur Verfügung zu stellen.

10.6. Reparo ApS haftet nicht dafür, dass die gelieferten Produkte störungsfrei oder ohne Betriebsstopp in Zusammenhang mit den vorhandenen EDV-Produkten/-Systemen
des Kunden funktionieren werden können. Reparo ApS haftet auch nicht dafür, dass der Hersteller alle etwaigen Fehler oder Unzweckmäßigkeiten gelieferter
EDV-Programme ausbessern wird.

10.7. Reparo ApS ist für keine Mängel außer den oben festgelegten Verpflichtungen haftbar. Reparo ApS haftet auf keinen Fall für indirekte Verluste und Folgeschäden wie
Betriebsausfälle, Gewinnverluste, erfolglose aufgewendete Kosten, Verluste oder Veränderungen von Daten oder andere indirekte Verluste.

10.8. Dies gilt auch für Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass das EDV-System des Kunden nicht oder nicht in vollem Ausmaß zusammen mit anderen von Reparo ApS
installierten Komponenten oder Software funktionieren kann.

10.9. Falls Reparo ApS innerhalb einer angemessenen Frist ihre Verpflichtungen in Bezug auf Nachlieferung oder Reparatur nicht erfüllt, kann der Kunde schriftlich Reparo ApS
eine letzte Frist für Erfüllung geben. Sind die Verpflichtungen vor dem Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, kann der Kunde nach eigener Wahl entweder die notwendigen Reparaturen auf
Rechnung und Gefahr der Reparo ApS ausführen lassen, oder einen verhältnismäßigen Preisnachlass, jedoch höchstens von 15 % des vereinbarten Kaufpreises, fordern.
Bei wesentlichem Mangel kann der Kunde stattdessen vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Reparo ApS zurücktreten. Bei seinem Rücktritt vom Vertrag kann der Kunde Ersatz seines
erlittenen Verlustes fordern, jedoch höchstens einen Betrag von 15 % dem vereinbarten Kaufpreis entsprechend.

11. Produktenhaftung.

11.1. Falls eine Lieferung der Reparo ApS Schäden verursacht, haftet Reparo ApS für Personenschäden unter der Bedingung, dass es nachgewiesen werden kann,
dass die Schäden auf Handlungen oder Unterlassungen seitens Reparo ApS zurückzuführen sind. Reparo ApS haftet nicht für Schäden auf bewegliche oder unbewegliche Sachen.
Reparo ApS haftet auf keinen Fall für Betriebsausfälle, Verdienstausfälle oder andere indirekte Verluste.

11.2. In dem Ausmaß, in welchem der Reparo ApS gegenüber Dritten eine Produktenhaftung
auferlegt werden sollte, ist der Kunde verpflichtet, Reparo ApS in dem Ausmaß
schadlos zu halten, in welchem die Haftung der Reparo ApS im Obigen beschränkt ist. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor demselben Gericht verklagen zu lassen, das
Schadensersatzansprüche gegen Reparo ApS in Bezug auf Schäden verhandelt, die von einem Fehler einer der Lieferungen der Reparo ApS verursacht behauptet wird.

12. Versicherung.

12.1 Schäden, die direkt oder indirekt von der Reparo ApS verursacht sind, werden jährlich von höchstens DKK 10 Millionen (1,35 Millionen€) pro Schaden gedeckt.
Reparo ApS schließt jede Haftung für Betriebsausfälle, Gewinnverluste und andere indirekte Verluste aus. Reparo ApS wünscht, auf Ihre Mobiliar Versicherung
mitversichert zu sein.

12.2 Schäden auf CNC- und elektrisch betriebene Maschinen, Elektromotoren sowie Tafelanlagen werden von höchstens DKK 100.000 (13.500€) gedeckt.

13. Reklamation.

13.1. Der Kunde ist verpflichtet, sofort bei Erhalt/Fertigmeldung der Reparo ApS die Lieferung zu prüfen. Reklamationen sind schriftlich binnen 5 Tagen vom Erhalt/von der
Fertigmeldung einzureichen. Die Reklamation muss eine Beschreibung des Fehlers/des Mangels enthalten.

14. Gerichtsstand.

14.1. Etwaige Streitfälle in Bezug auf den Vertrag sind gemäß dem dänischen Recht am Gericht in Næstved zu entscheiden.